Abgesagt: 25. Neujahrsschießen und 1. Jagdcup 2021
Auf Grund der aktuellen Covid19-Situation musste der Termin für das 25. Neujahrsschießen und den 1. Jagdcup 2021 abgesagt werden.
Hegeringversammlungen – Hegeschauen 2021
Aufgrund der aktuellen COVID 19 Situation und den unvorhersehbaren Regelungen in den kommenden Wochen, wurden die Hegeringversammlungen sowie die Hegeschauen 2021 bereits abgesagt. Um eine entsprechende Planungssicherheit und Kontinuität zu gewährleisten werden "nur" die Bewertungen durchgeführt. Hier kommt es zu zeitlichen Staffelungen (nach Jagdgebieten), damit mit keinen größeren Personengruppen zu rechnen ist. Die Bewertung sollte nur im Beisein der Bewerter, des Hegeringleiters sowie des Jagdausübungsberechtigten (kann, muss aber nicht) durchgeführt werden.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen dauert der jetzige "Lockdown" noch weiter an. Die aktuellen Maßnahmen gelten nun zumindest bis zum 8. Februar 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt sind keine Veranstaltungen, auch nicht eine Bewertung, gestattet. Was die gesetzlichen Bestimmungen über diesen Zeitpunkt hinaus betrifft, so hoffen wir, dass die angestrebten Bewertungen dann möglich sein werden. Jene Bewertungen, welche im Zeitraum bis zum 8.2. angesetzt waren, müssen daher auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden!
Generell sind unsere Handlungsempfehlungen und Vorgaben immer in Zusammenschau mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum jeweiligen Zeitpunkt zu sehen.
Jagd ist VERANTWORTUNG, Jagd ist Freude
Weidmannsdank, die Kärntner Jägerschaft
COVID-19: Die Jagd ist weiterhin erlaubt
Die
aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in
Österreich stellen auch an die Jagdausübung hohe Ansprüche zur Gewährleistung
der persönlichen Sicherheit vor einer COVID-19-Infektion. Die neuesten
Maßnahmen der Bundesregierung untersagen private Treffen von Personen aus mehr
als zwei unterschiedlichen Haushalten.
Die
Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun
Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der
Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des
Allgemeininteresses.
Die
Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen
Kulturen kann nur durch eine Reduzierung der Wildstände hintangehalten werden.
Die
notwendigen Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger in den Revieren zur Erfüllung
des behördlichen Auftrages orientieren sich anhand der natürlichen
Vegetationszyklen der Natur und sind daher unaufschiebbar und nicht nachholbar.
Die
jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen
Lebensmitteln und die Prävention von Tierseuchen sicher.
Dies
wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom
10.10.2017, E2446/2015, festgestellt. Die Jagd ist daher wie Zusammenkünfte im
Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu sehen (gem. § 1. (1) Abs. 4. sowie § 12
Abs. 1 Z 1. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV) und
dementsprechend weiterhin möglich.
Das Innenministerium unterstützt hier die Jägerinnen und Jäger und wird die Polizei über die Möglichkeit der Jagd informieren.
Zur Glaubhaftmachung verwenden Sie bitte das beiliegende Formular sowie Ihre gültige Jagdkarte.
Die Bejagung von Schwarzwild ist zur Vermeidung von Wildschäden insbesondere im Hinblick auf die Afrikanischen Schweinepest ein wichtiger öffentlicher Auftrag der Jägerinnen und Jäger.

Musterpachtverträge
Die aktuellen Musterpachtverträge finden Sie hier.
Die aktuellen Termine der Jagd-, Jagdaufseher- und Beizjagdprüfung finden Sie unter der Rubrik "Prüfungswesen".
Verhalten in der Landesgeschäftsstelle
Sehr geehrte
Jägerinnen,
sehr geehrte Jäger!
Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation herrscht in der Landesgeschäftsstelle der Kärntner Jägerschaft nur ein "eingeschränkter" Parteienverkehr. Wir ersuchen um Berücksichtigung folgender Punkte:
- Aufgrund des "eingeschränkten" Parteienverkehrs ersuchen wir um eine Voranmeldung. So können entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. Nicht unbedingt notwendige Aufenthalte in der Landesgeschäftsstelle der Kärntner Jägerschaft bitte vermeiden!
- Sicherheitsabstände sind einzuhalten (mindestens 2 Meter). Kein Händeschütteln!
- Wir ersuchen um das Mitbringen/Tragen einer FFP2 Maske (Maskenpflicht).
- Es sollten sich maximal 2 bürofremde Person in der KJ aufhalten.
- Unmittelbar nach Betreten der Landesgeschäftsstelle sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel gründlich zu desinfizieren.
Wir sind für Sie unter der Nummer 0463/51 14 69 erreichbar.
Der Wildpark ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen geschlossen.
Jagd ist VERANTWORTUNG, Jagd ist Freude!
Weidmannsdank, die Kärntner
Jägerschaft
Häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie werden vom zuständigen Bundesminister abrufbar hier beantwortet, und zwar tagesaktuell und auch zur Jagd.
Afrikanische Schweinepest - Revisions- und Frühwarnverordnung
Am 15.12. ist die ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass jedes verendet aufgefundene Stück Schwarzwild der Behörde (Amtstierarzt, BH) zu melden ist, weitere Maßnahmen werden von der Behörde in die Wege geleitet. Seitens des Jägers besteht kein weiterer Handlungsbedarf und dürfen die Stück auch nicht verbracht werden.
Verendet aufgefundene Wildschwein (oder ein erlegtes „auffälliges“, also eventuell krankes Wildschwein) also nicht berühren, Abstand halten, Amtstierarzt/-tierärztin verständigen und dessen/deren Anweisungen befolgen.
Die Amtstierärztinnen/Amtstierärzte sind außerhalb der Dienstzeiten über die Landesalarm- und Warnzentrale unter der Telefonnummer 130 erreichbar.
Zum Bundesgesetzblatt.