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Merkblatt zur Jagdprüfung

Wer sich zur Jagdprüfung entschließt, sollte sich zunächst über eine Jagdmöglichkeit im Klaren sein. Um jagen zu können, braucht man neben einer gültigen Jagdkarte auch ein Revier, in dem man jagen darf. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zum Nachweis der jagdlichen Eignung (Jagdprüfung) vor der Prüfungskommission der Kärntner Jägerschaft. Das Bestehen der Jagdprüfung soll die Gewähr dafür bieten, dass jeder, der sich dem Weidwerk widmet, die nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse besitzt. Der Jäger von heute hat aber auch wichtige - im Interesse der Öffentlichkeit liegende - Aufgaben zu erfüllen. Er kann sie nur bewältigen, wenn er über ausreichendes Wissen und hinreichende praktische Fähigkeiten verfügt. Bei der Jagdprüfung werden daher entsprechende Kenntnisse verlangt. Dies gilt besonders für die Handhabung der Waffe und das jagdliche Schießen.

Zulassung und Anmeldung
Das Ansuchen um Zulassung zur Prüfung ist unter Verwendung des Formulars (kann vom Internet heruntergeladen werden bzw. ist in der Landes- und den Bezirksgeschäftsstellen erhältlich) in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. Juni für den Sommerprüfungstermin bzw. 1. Juli bis 30. September für den Frühjahrsprüfungstermin an die nach dem ordentlichen Wohnsitz zuständige Bezirksgeschäftsstelle (Bezirksjägermeister) der Kärntner Jägerschaft zu richten.

Prüfungswerber, die in Kärnten keinen ordentlichen Wohnsitz haben, haben das Ansuchen an jene Bezirksgruppe der Kärntner Jägerschaft zu richten, in deren Bereich sie jagen wollen; wenn dies zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht feststeht, an die Landesgeschäftsstelle der Kärntner Jägerschaft.

Voraussetzung für die Zulassung zur Jagdprüfung sind: Vollendung des 15. Lebensjahres (mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und Verlässlichkeit.
Der Prüfungswerber hat ferner bis zum Beginn des mündlich-praktischen Teiles der Prüfung durch eine schriftliche, möglichst im Original vorzulegende Bestätigung den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses in der Dauer von mindestens acht Doppelstunden nachzuweisen (die für den Führerschein erforderliche Bescheinigung genügt nicht!). Ärzte, Hebammen, Personen mit Berufsausbildung nach dem Krankenpflegegesetz oder ähnlich ausgebildete Personen sind von dieser Verpflichtung befreit.

Weiters sind bei der Anmeldung die Prüfungsgebühr (€ 75,00) sowie die Manipulationsgebühr (€ 25,00) zu entrichten. Eine Rückerstattung der Gebühren findet in keinem Fall statt.

Vorbereitungskurs
Bei der Anmeldung erhält der Prüfungswerber Namen und Adressen aller Kursanbieter in Kärnten, kann sich dann für den Kursanbieter seiner Wahl entscheiden und erhält dort auch die entsprechenden Informationen. Für den Sommerprüfungstermin wird ein Intensivkurs angeboten, die Vorbereitung für den Frühjahresprüfungstermin dauert in der Regel von Oktober bis März. Der Besuch des Kurses ist nicht obligatorisch, wird jedoch sehr empfohlen, wie auch der Besuch jenes Kurses, der die Grundzüge des Wald- und Pflanzenbaues einschließlich der Wildschadensverhütung beinhaltet und an der Forstlichen Ausbildungsstätte in Ossiach abgehalten wird.

Lernbehelfe
Als Lernbehelfe stehen der „Jagdprüfungsbehelf“, das „Kärntner Jagdrecht“, das Skriptum „Das Kärntner Jagdrecht in Frage und Antwort“, ein Lernbehelf für das Waffen- und Schießwesen sowie weitere Unterlagen zur Verfügung, welche in der Regel beim Kursleiter vor Beginn des Vorbereitungskurses erhältlich sind.

Jagdprüfung
Die Jagdprüfung besteht aus dem mündlich-praktischen Teil und aus der Schießprüfung. Die genauen Prüfungstermine sind auf dem beigefügten Blatt ersichtlich (vorbehaltlich etwaiger Terminänderungen).
Der mündlich-praktische Teil findet für alle Kandidaten im Jägerhof Mageregg bei Klagenfurt statt, die Schießprüfung nach Möglichkeit auf jener Schießstätte, auf der der Kandidat ausgebildet wurde. Zumindest erfolgt die Prüfung auf jenes bewegliche Ziel (Wurfscheibe, Kipphase), auf das der Kandidat die Ausbildung erfahren hat. Zu den einzelnen Prüfungsterminen werden die Kandidaten rechtzeitig und schriftlich eingeladen.

Nur wer die mündlich-praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat, ist zur Schießprüfung zugelassen. Weist der Prüfling im mündlich-praktischen Teil die von ihm geforderten Grundkenntnisse in nur einem Fach nicht nach, so hat er die Grundkenntnisse in diesem Prüfungsfach bei einer Wiederholungsprüfung innerhalb von 6 Monaten nachzuweisen. Tritt der Prüfling zu dieser Wiederholungsprüfung nicht an oder weist er die Mindestkenntnisse auch bei dieser Wiederholungsprüfung nicht nach, so gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden. Sollte dann weiterhin Interesse an der Ablegung der Jagdprüfung bestehen, hat sich der Kandidat neuerlich mittels des Ansuchenformulars anzumelden.

Schießprüfung
Bei der Schießprüfung hat der Prüfling seine Fähigkeiten im Kugel- und Schrotschuss und die richtige Handhabung der Jagdwaffen unter Beweis zu stellen. Dabei hat er auch Fragen zu beantworten, die im Hinblick auf die Sicherheit bei der Handhabung der Waffen unerlässlich sind. Beim Kugelschuss stehen dem Prüfling vier Schüsse (einschließlich Probeschuss) auf den stehenden Rehbock, Entfernung 100 m, sitzend aufgelegt, zu. Von diesen vier Schüssen werden die drei besten gewertet.

Der Prüfling muss mindestens 21 Ringe erreichen. Beim Schrotschuss hat der Prüfling fünf Schüsse unmittelbar hintereinander auf ein bewegliches Ziel (Kipphase, Wurfscheibe) abzugeben, wobei mindestens ein Treffer erzielt werden muss. Die Schussabgabe hat nach Aufforderung durch den Prüfungskommissär zu erfolgen. Waffen und Munition werden von der Kärntner Jägerschaft beigestellt, wobei für den Kugelschuss eine Steyr-Mannlicher Repetierbüchse, Modell SBS 96 Klassik, Kaliber .308 Winchester mit Habicht-Zielfernrohr 6x42, Absehen 4 A und französischem Stecher (Rückstecher) und für den Schrotschuss eine Bockdoppelflinte des Kalibers 12 verwendet wird. Die Verwendung eigener Waffen ist dem Prüfling nicht gestattet. Die Schießausbildung erfolgt im Rahmen der Vorbereitungskurse und mit jenen Waffen, mit denen auch die Schießprüfung abgenommen wird. Wird die Mindestleistung nicht erbracht oder verstößt der Prüfling gröblich gegen die Sicherheitsbestimmungen oder zeigt er schwerwiegende Mängel bei der Handhabung der Waffe, so hat er die Schießprüfung nicht bestanden. Der Termin der Wiederholungsprüfung (Schießprüfung) wird dem Kandidaten sofort bekannt gegeben.

Beizjagdprüfung
Das Ansuchen um Zulassung zur Beizjagdprüfung ist unter Verwendung des Formulars (kann vom Internet heruntergeladen werden bzw. ist in der Landes- und den Bezirksgeschäftsstellen erhältlich) in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. Juni für den Sommerprüfungstermin bzw. 1. Juli bis 30. September für den Frühjahrsprüfungstermin an die nach dem ordentlichen Wohnsitz zuständige Bezirksgeschäftsstelle (Bezirksjägermeister) der Kärntner Jägerschaft, zu richten. Gleichzeitig ist hiefür die Prüfungsgebühr von € 25,00 zu entrichten. Die Beizjagdprüfung findet für alle Kandidaten imJägerhof Schloss Mageregg/Klagenfurt statt. Die genauen Prüfungstermine sind auf dem beigefügten Blatt ersichtlich (vorbehaltlich etwaiger Terminänderungen).

Allgemeine Bestimmungen
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vor jeder Prüfung hat sich der Kandidat mit einem aus jüngster Zeit stammenden Lichtbildausweis auszuweisen.
Die mündlich-praktische Prüfung und die Schießprüfung können je zweimal wiederholt werden. Es wird erwartet, dass der Kandidat zu den Prüfungen in jagdlicher Kleidung erscheint.
Für weitere Auskünfte stehen die Bezirksgeschäftsstellen (Bezirksjägermeister) und die Landesgeschäftsstelle der Kärntner Jägerschaft, 9020 Klagenfurt, Mageregger Straße 175, Telefon 0463 511469-11, zur Verfügung.

Mit Weidmannsheil!
Die Kärntner Jägerschaft

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