KJAV

Der Kärntner Jagdaufseher-Verband wurde am 22. Februar 1973 als Interessensvertretung der Jagdschutzorgane (siehe Jagdschutz) gegründet und wirkt bis heute als Teil der Kärntner Jägerschaft.

Die Notwendigkeit eines wirksamen Jagdschutzes ist Bestandteil des Kärntner Jagdgesetzes wie wir es heute kennen und praktizieren. Bereits im ersten Kärntner Jagdgesetz der zweiten Republik (1950) wurden Funktion, Stellung, Wirkungsbereich, persönliche Eigenschaften, Diensteigenschaften, Rechten und Pflichten des Jagdschutzorganes ausführlich geregelt. Aufgrund der Wichtigkeit ihres Auftrages haben die Jagdschutzorgane eine Interessensvertretung in Form des KJAV (Kärntner Jagdaufseher-Verband).

Funktionen und Aufgaben der Organe

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