Gamswildzählung

Eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige jagdliche Nutzung ist die Wildstandserhebung. Kaum eine andere Wildart bietet bessere Voraussetzungen dafür als die tagaktive Gams und das Steinwild.

 

Gamswildrudel

Die erste landesweite Gamswildzählung in Kärnten ist für den 15. Oktober 2022 festgesetzt. Für den Fall, dass an diesem Wochenende witterungsbedingt keine Zählung durchgeführt werden kann, ist als Ersatztermin das darauffolgende Wochenende (22.10.2022) vorgesehen.

Die Jägerschaft muss sich um eine möglichst genaue Erhebung des Gamsbestands  bemühen, da die  Alpengams im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Richtlinie der EU angeführt ist. Für die angeführten Arten ist es Voraussetzung, dass der günstige Erhaltungszustand dieser Art aufrecht erhalten bleibt. Es ist daher der Gamsbestand laufend zu kontrollieren, um diese Voraussetzung zu erfüllen.

Natürlich wissen wir, dass mit den periodischen Zählungen nur Wildbestandstrends und keine absoluten Bestandszahlen erfasst werden. Es wird immer eine Dunkelziffer geben. Wichtig ist aber, dass die periodischen Zählungen zur Abschätzung von Trends immer mit derselben Methode durchgeführt werden.

Wie sollen Gams- und Steinwild gezählt werden?

Um vergleichbare, solide Bestandsdaten zu erhalten, wurden - gemeinsam mit Steiermark und Salzburg - einheitliche Zählrichtlinien erarbeitet, welche auch über die Homepage der Kärntner Jägerschaft zur Verfügung stehen. Eine einheitliche, landesweite Vorgangsweise ist eine wichtige Voraussetzung für vergleichbare, solide Bestandsdaten.

Die gezählten Stücke sollen nach Geschlecht und Altersklasse (Kitze, Jahrlinge, Jugend, mittelalt, alt)  sowie in undefinierte Gams, wenn die Klassifizierung nicht möglich ist, aufgelistet werden. Diese Unterscheidung dürfte auch in stärker bewaldeten Gebieten möglich sein. Besonders wichtig ist die möglichst exakte Erfassung der Kitze und der Jahrlinge. Damit kann der effektive Nachwuchs in einem Gamswildlebensraum abgeschätzt werden.

Das Gamszählgebiet

Mit den Zählungen soll der Gamsbestand eines zusammenhängenden Gamswildlebensraumes erhoben werden. Dieser Gamswildlebensraum wird in Zählgebiete unterteilt.

Zählgebiet: Das Zählgebiet hat sich tunlichst auf zusammenhängende Habitate, Gebirgsstöcke bzw. Sonn- oder Schattseiten des Gamswildlebensraumes zu beziehen. Sind durch einen zusammenhängenden Gamswildlebensraum mehrere Hegeringe betroffen – was in Kärnten ja oft der Fall ist-, so ist die Zählung gemeinsam über die Hegeringgrenzen hinaus zu organisieren. Bei bezirksübergreifenden Gamslebensräumen sollte dies auch mit dem Nachbarbezirk abgestimmt werden.

Zählflächen: Das gesamte Zählgebiet wird unabhängig von den Revieren in Zählflächen eingeteilt. Eine Zählfläche soll von einem Zählteam von einem gut übersichtlichen Platz innerhalb einer vorgegebenen Zeit flächendeckend gezählt werden können.

Zählteam: Jedes Zählteam besteht je nach gegebenen Verhältnissen aus mind. zwei Personen, wovon eine Person nach Möglichkeit revierextern, unabhängig und fachlich geeignet sein soll.

Ablauf der Zählung

Die Verantwortung für die Gams- und die Steinwildzählung liegt bei den Bezirksjägermeistern, welche einen Koordinator für die einzelnen Gamswildregionen festlegen können. Die Hegeringleiter koordinieren die Zählungen in direktem Kontakt mit den Revierinhabern in den Hegeringen und sollen auch die Zählergebnisse sowie die Abgleichung der Zähldaten mit den Zählteams übernehmen.

Die Zähldauer wird vorher für das gesamte Zählgebiet festgelegt und soll mindestens 3 Stunden betragen, z.B. von  Sonnenaufgang bis 11.00 Uhr.

Jedes Zählteam ist für sein Zählgebiet mit einer Revierkarte und einem Zählblatt auszustatten, in welchem auch ein- und auswechselndes Wild mit der Uhrzeit des Ein- und Auswechselns dokumentiert wird.

Werden Gamsrudel oder Gamsgruppen von mehreren Zählteams erfasst, so ist die jeweils höhere Zahl heranzuziehen und nur in einer der Zählflächen anzugeben bzw. so aufzuteilen, dass die Gesamtsumme nicht überschritten wird und ist ein Verweis auf die Doppelzählung anzuführen.

Der Koordinator der Zählung in einem Gamswildlebensraum sollte die Gesamtergebnisse der Zählung gemeinsam mit den Hegeringleitern aufbereiten.

In jenen Regionen, wo nur Waldgams vorkommen, die an einem Wochenende nicht oder nur unvollständig gezählt werden können, wird der Gamsbestand mit den Revierverantwortlichen aufgrund periodischer Beobachtungen während des Jahres  möglichst in seiner Gesamtheit angeschätzt.

Die Details zu den Zählrichtlinien sind auchauf der Homepage der Kärntner Jägerschaft abrufbar.

Ausblick

In unserer Verantwortung für das Gams- und Steinwild ist die geplante Zählung in den Gamswildlebensräumen kärntenweit möglichst  flächendeckend durchzuführen. Neben Kärnten werden am 15. Oktober 2022 auch in den  Bundesländern Steirmark und Salzburg die Gamswildbestände gezählt. Damit wird zum ersten Mal über viele Gebirgsgruppen hinweg unabhängig von Landesgrenzen ein großer Teil der Gamswildbestände in den Ostalpen synchron erfasst. Das ist ein Beitrag zum Artenschutz, der auch zeigt, welche enorme logistische Leistung Jäger auf die Fläche bringen können, wenn sie koordiniert zum Einsatz kommt.

Abschließend ergeht die Bitte an alle Revierinhaber, sich mit ehrlichem Einsatz an dieser Zählung zu beteiligen. Wir wollen proaktiv die gelebte Verantwortung für diese Wildarten in der Öffentlichkeit aufzeigen und die nachhaltige Bejagung dieser Wildarten auch für die Zukunft sicherstellen. Daneben ist diese Zählung eine gute Grundlage für die laufende Evaluierung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Gamsbestände im Alpenbogen.

Richtlinien
Dokument
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