Biberkontingent ausgeschöpft
Bezugnehmend auf die Verordnung der Landesregierung vom 25. März 2025, Zl. 10-ABT-2100/2025-19, betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Biber, wird mitgeteilt, dass das reguläre Biberkontingent erschöpft ist.
Ab sofort muss VOR der Entnahme eines Bibers mit dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum, Unterabteilung Agrarrecht, Kontakt aufgenommen werden.