Waffengesetznovelle 2025 in Kraft
Am Dienstag, den 28. April 2026 tritt der zweite und damit letzte Teil der Waffengesetznovelle 2025 in Kraft. Sämtliche neuen Regelungen erlangen ab diesem Datum Geltung.
Die Änderungen betreffen jene Punkte:
Erwerb von Munition
Schusswaffen der Kategorie C
Wartefrist bei Ersterwerb (bereits seit 1. Nov. 2025 gültig)
Begriffsweite „Wesentliche Teile“
Altersgrenzen
Waffenbesitzkarten
Strafbestimmungen
Überlassung & Verkauf
Europäischer Feuerwaffenpass
Übergangsfristen
Landesschießreferent Reinhold Ott ruft auf, sich entsprechend zu informieren:
„Nehmen Sie Ihre Verantwortung als Waffenbesitzende wahr, Ihr Wissen auf den letzten Stand zu bringen und nutzen Sie das Informationsangebot, um Umstellungen ggf. rechtzeitig durchzuführen. Für Fragen stehen Ihnen der geschulte Fachhandel wie auch die Kärntner Jägerschaft gerne zur Verfügung.“
Details & Informationen:
Austria Sportschützen Fachverband (ASF)
Jagd Österreich - Fragen & Antworten
Fachvortrag RA Dr. Eva Erlacher (KJ)
Musterformular zum Verleih von Waffen:
Um die kurzfristige Überlassung (Verleih) von Schusswaffen für Jägerinnen und Jäger administrativ zu erleichtern, stellt die Kärntner Jägerschaft ein Musterformular als Download zur Verfügung. Dieses ist dauerhaft auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft (Formulare_ abrufbar.