Schusszeit für Goldschakal

Goldschakal

Der Goldschakal kann nach der Schonzeit wieder bejagt werden. Die Schusszeit geht am 1. Oktober 2026 auf und dauert bis zum 15. März 2027. Auch das Projekt zum Goldschakal-Monitoring in Kärnten läuft weiter!

 

Denn das Amt der Kärntner Landesregierung benötigt zusätzlich zu den Abschussdaten auch Informationen zur Verbreitung des Goldschakals in Kärnten.

 

1. Geben Sie uns Ihre Nachweise, Sichtungen und ähnliche Meldungen bekannt:

2. Es besteht zukünftig für alle Jägerinnen und Jäger die Möglichkeit erlegte Goldschakale genetisch beproben zu lassen:

  • vorderen Teil der Zunge abschärfen (wenige cm reichen aus)
  • Zungenteil in der Bezirksgeschäftsstelle abgeben
  • Kontaktformular ausfüllen (Wildbiologen der KJ verständigen: Tel: 0664 831 88 57)

Die Kosten für die Beprobung werden übernommen, die Einsender erhalten das genetische Ergebnis.

 

Weidmannsheil!