Vogelgrippe - Stallhaltepflicht auch in Kärnten
Nachdem in Oberösterreich und dem Burgenland bereits Vogelgrippefälle in Geflügelhaltungen vorkommen, verordnet das Gesundheitsministerium (BMASGPK) zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Konkret wurde für Gebiete, die sich im Einzugsbereich von Wildvögeln befinden, eine Stallhaltepflicht angeordnet. Dies betrifft in Kärnten 62 Gemeinden und die beiden Magistrate Klagenfurt und Villach. Die Stallhaltepflicht ist seit 20.11.2025 in Kraft.
Betroffen sind alle Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Sie müssen ihre Tiere in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen.
Erhöhte Vorsicht ist jedoch auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht erfasst sind, geboten. Von Jägerinnen und Jägern wird aufgrund großer Ansteckungsgefahr um erhöhte Sensibilität im Umgang mit erlegten Wildvögeln erbeten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind unbedingt zu verhindern.
Allgemeine Informationen zur Aviären Influenza (Vogelgrippe) finden Sie auf AGES.at