Zielgeräteverordnung in Kraft

Am 3. Juni wurde die neue Kärntner Zielgeräteverordnung 2025 auf Initiative des Jagdreferenten LHStv. Martin Gruber in der Landesregierung beschlossen und erhielt seither viel mediale Aufmerksamkeit.
Seit 6. Juni ist die Verordnung, die als Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Infrarot- oder elektronischen Zielgeräten gilt, in Kraft.
Hier geht's zur Verordnung als Download.