Hochsitze & Revieranlagen: Was ist recht?

Geschlossene Kanzel, fotografiert von Gerald Eberl

Wann, wie und wo dürfen Revieranlagen errichtet werden?

 

Es ist die Logik jung verpachteter Jagdgebiete: Revieranlagen schießen aus dem Boden. Mit ihnen in die Höhe steigen Beschwerden und Anklagen. Was JägerInnen wann, wie und wo aufstellen dürfen, ist keine schnell beantwortete Frage. Aber wir versuchen es:

 

Wann darf ein Hochsitz gebaut werden?

Anlagen für den Jagdbetrieb – dazu zählen neben Hochsitzen auch Fütterungsanlagen und Wildzäune – dürfen JägerInnen NUR mit schriftlicher Zustimmung des Grundeigentümers errichten. In Streitfällen kann auch die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten feststellen, dass die Duldung der Anlage dem Grundeigentümer zugemutet werden kann – oder eben nicht (In diesem Fall würde dem Grundeigentümer dann aber auch eine angemessene Entschädigung gebühren).

Für Ansitzeinrichtungen, die sich innerhalb einer Zone von 100m entlang der Jagdgebietsgrenze befinden, bedarf es darüber hinaus der schriftlichen Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdgebietes.

 

Welche Kriterien muss ein Hochsitz erfüllen?

Hochsitze müssen wenigstens an einer Seite zumindest zur Hälfte offen sein. Geschlossene Kanzeln dürfen eine Bodenfläche von 2m² nicht übersteigen, bei rechteckigen Formen darf hierbei die Längsseite nicht länger als 1,60m sein.

Nur natürliche, der Umgebung angepasste Baustoffe dürfen für den Bau eines Hochsitzes verwendet werden. Kanzeln können mit Fenstern aus Glas oder Plexiglas ausgestattet sein. Beheizbar darf ein Hochsitz jedoch in keinem Fall sein.  

 

Wo darf ein Hochsitz errichtet werden?

Laut Naturschutzgesetz dürfen Ansitzeinrichtungen nur im Wald, am Waldrand oder in Verbindung mit Baumgruppen errichtet werden, ansonsten bedürfen diese einer naturschutzrechtlichen Bewilligung.

Die Abgabe des Schusses unterliegt schließlich immer der Verantwortung des Jagenden: Die öffentliche Ruhe und Ordnung und die Sicherheit von Menschen darf nicht gefährdet werden. Die Geschossflugbahn darf nicht über fremdes Jagdgebiet verlaufen.

Ein Hochsitz, der so platziert ist, dass ein gesetzeswidriger Schuss in eine bestimmte Richtung abgegeben werden kann, ist an sich nicht gesetzeswidrig. Erst der Schuss selbst ist es.